Das Grundgesetz
Gelesen von: R. Volpi
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1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben. Die ursprüngliche provisorische Situation hat im Laufe der Jahrzehnte dauerhaften Charakter angenommen.
Art. 3: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Art. 4: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.