1949 wurde das Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland beschlossen, um dem staatlichen Leben für
eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben. Die ursprüngliche provisorische
Situation hat im Laufe der Jahrzehnte dauerhaften Charakter angenommen.
Art. 3: Alle Menschen
sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner
Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt
oder bevorzugt werden.
Art. 4: Die Freiheit
des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen
Bekenntnisses sind unverletzlich.